Ach krass, wer beim Online-Bezahlen eines Kaufpreises einer Cyberattacke (hier Mail-Betrug, falscher Empfänger) zum Opfer fällt, muss den Kaufpreis doppelt zahlen. Also nochmal an den richtigen Verkäufer, da ihn kein Verschulden trifft. So entschied im Streit zwischen einem Autohaus und einem Fahrzeugkäufer das OLG Oldenburg. Also Vorsicht und alles genau prüfen.