Ach krass, wer beim Online-Bezahlen eines Kaufpreises einer Cyberattacke (hier Mail-Betrug, falscher Empfänger) zum Opfer fällt, muss den Kaufpreis doppelt zahlen. Also nochmal an den richtigen Verkäufer, da ihn kein Verschulden trifft. So entschied im Streit zwischen einem Autohaus und einem Fahrzeugkäufer das OLG Oldenburg. Also Vorsicht und alles genau prüfen.
16.08.2026 09:24 Europe/Berlin
Kommentare

Bei so hohen Kaufsummen, wie für ein Fahrzeug, sowieso immer die Kontoverbindung aus dem Kaufvertrag nehmen und nie aus einer E-Mail. Oder ggf. noch mal nachfragen.
16.08.2026 09:56 Europe/Berlin

JoForChat - Post von Eva Maria Pelz

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