Aha! Wer was mit Einwurf-Einschreiben verschickt und denkt, damit ist alles safe, sollte wissen: Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass das Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post wegen des neuen Scan-Verfahrens nicht mehr als Beweis für die Zustellung gilt. Weil der Postbote bei dem Scan-Verfahren erst unterschreibt, bevor er den Brief einwirft. Verrückt oder?