Aha! Wer was mit Einwurf-Einschreiben verschickt und denkt, damit ist alles safe, sollte wissen: Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass das Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post wegen des neuen Scan-Verfahrens nicht mehr als Beweis für die Zustellung gilt. Weil der Postbote bei dem Scan-Verfahren erst unterschreibt, bevor er den Brief einwirft. Verrückt oder?
16.07.2026 14:31 Europe/Berlin
Kommentare

Was ist das für eine unsinnige Regelung!!
16.07.2026 15:01 Europe/Berlin

JoForChat - Post von Eva Maria Pelz

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