Juristischer Teilerfolg vor dem OLG Hamburg in 2.Instanz für Christian Ulmen. Nicht alles, was der Spiegel geschrieben hat, war in Ordnung! Der Spiegel durfte in seiner Berichterstattung nicht den Eindruck erwecken, Ulmen habe Deppfake-Videos seiner Ex-Frau verbreitet. Folgt nun Runde 3 im juristischen Schlagabtausch?