Manchmal ein Fehler: zu viel Geduld! Eine Frau hatte nach einer Reifenpanne ihr Auto auf dem Gehweg geparkt. Vom Automobilclub 3 Tage vertröstet, dann war das Auto abgeschleppt. Aber leider vom Ordnungsamt. 327 Euro sollte sie dafür zahlen. Das AG München sagt, richtig so. Schadenminderungspflicht verletzt und zu lange gewartet. Deshalb haftet sie.