Was ist bloß los bei den Berliner Verkehrsbetrieben? Neuer Ärger. Diesmal wegen Wahlwerbung von CDU, SPD und Linken, die irrtümlich vom Boden auf einigen U-Bahnsteigen entfernt wurde. Peinlicher Patzer. Nein, die Werbung verstößt in dem Fall nicht gegen den Neutralitätsgrundsatz. Wahlwerbung ist genehmigt. BVG und Werbung- ein sensibles Thema!