Fragt ihr euch auch manchmal, ob euer Chef euch so einfach das Homeoffice streichen darf? Beim Arbeitsgericht Düsseldorf wurde entschieden: Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Hat der Arbeitgeber einmal Homeoffice gewährt, kann er es nur mit einer nachvollziehbaren und belegbaren Begründung rückgängig machen. Einfache Floskeln reichen nicht aus.
13.07.2026 10:11 Europe/Berlin
4
0
601
0
Melden
Kommentare

Kein Kommentar vorhanden!


JoForChat - Post von Xenia Lange

Deine neue Social Media Plattform - Verpasse nichts Neues!

Made in Europe - Mehr erfahren

Verpasse nichts Neues!

Made in Europe - Mehr erfahren

X
App-Logo von JoForChat
Du willst mehr sehen?
Lade jetzt kostenlos die JoForChat App herunter und registriere dich.

Mehr Informationen
Schließen