Fragt ihr euch auch manchmal, ob euer Chef euch so einfach das Homeoffice streichen darf? Beim Arbeitsgericht Düsseldorf wurde entschieden: Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Hat der Arbeitgeber einmal Homeoffice gewährt, kann er es nur mit einer nachvollziehbaren und belegbaren Begründung rückgängig machen. Einfache Floskeln reichen nicht aus.