Endlich ein Urteil für mehr Privatsphäre! Wenn Luftaufnahmen eines bewohnten Grundstückes mit rückwärtigen Bereichen, die von der Straße aus nicht einsehbar sind, auf Google Earth und Google Maps veröffentlicht werden, verletzt dies das Persönlichkeitsrecht der Bewohner. Ein Mann aus Frankfurt a.M. wollte nicht, dass das Grundstück seines Wohnhauses öffentlich zu sehen ist, klagte und gewann. Google muss löschen. Gut so!