Endlich ein Urteil für mehr Privatsphäre! Wenn Luftaufnahmen eines bewohnten Grundstückes mit rückwärtigen Bereichen, die von der Straße aus nicht einsehbar sind, auf Google Earth und Google Maps veröffentlicht werden, verletzt dies das Persönlichkeitsrecht der Bewohner. Ein Mann aus Frankfurt a.M. wollte nicht, dass das Grundstück seines Wohnhauses öffentlich zu sehen ist, klagte und gewann. Google muss löschen. Gut so!
21.10.2026 09:53 Europe/Berlin
Kommentare

Besonders Luftaufnahmen werden von Google ohne Ankündigung und Zustimmung gemacht. Sehr grenzwertig.
21.10.2026 10:19 Europe/Berlin

Gutes Urteil!
21.10.2026 10:58 Europe/Berlin

JoForChat - Post von Vanessa Grosse

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